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Probleme mit Ärzten, Krankenhäusern, Praxen oder Kliniken

Wo kann man sich über schlechte Behandlung oder Behandlungsfehler beschweren?

Ein Arztbesuch ist etwas,womit jeder von uns schon verschiedene Erfahrungen gemacht hat. Dennoch fällt es uns fast nirgendwoanders so schwer, den Service, die Behandlung und die damit verbundene Leistungeinzuschätzen. Ausgenommen davon sind die Fälle, bei denen durch die Behandlung tatsächlich ein Schaden entsteht oder die gewünschte Heilung nicht erfolgt. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit dem Thema, wie und wo man sich als Patient beschweren kann, wenn man mit der Leistung eines Arztes unzufrieden ist und welche Möglichkeiten man hat.

Der Arzt muss seinen Patienten qualifiziert und sorgfältig behandeln. Wenn er das nicht kann, muss er den Patienten an einen geeigneten Kollegen überweisen. Selbst wenn man das Gefühl hat, falsch behandelt worden zu sein, alleine ist kaum ein Patient in der Lage, den eigenen Verdacht zu überprüfen.

Wenn Arzt und Patient sich allerdings nicht auf eine Therapie einigen können, muss der Arzt ihn auch nicht behandeln.

 

Was wird als Behandlungsfehler bezeichnet?

Man sollte hierbei zwei wesentliche Punkte unterschieden. Auf der einen Seite die Unzufriedenheit mit dem Service des Arztes, wie z.B. Wartezeit, Ausstattung der Praxis oder die (Un-)Freundlichkeit des Arztes, und auf der anderen Seite die Behandlungsleistung,d.h. das Gefühl, dass die Behandlung falsch ist, nicht sachgemäß oder dass durch die Behandlung Folgeschäden entstanden sind.

Falls ein Arzt den Patienten nicht sorgfältig, richtig oder zeitgerecht behandelt, kann ein Behandlungsfehler vorliegen.

Behandelt der Arzt seinen Patienten falsch, hat dieser Anspruch auf Schadensersatz und eventuell Schmerzensgeld.

 

Patienten haben Rechte, die Folgendes garantieren:

  • einen zufriedenstellenden Service (zum Beispiel, dass Sie nicht zu lange warten müssen, wenn Sie in die Praxis kommen, dass die Sprechstundenhilfe und die Ärzte zu Ihnen freundlich sind,dass Sie kurzfristige Termine und ein Unterhaltungsangebot beim Warten bekommen, gute Öffnungszeiten, viele Parkplätze usw.)
  • Würde und Privatsphäre,
  • angemessene Informationen und Sachkenntnis (z.B. dass Sie sich in sicheren Händen fühlen, vertrauenswürdige Ärzte)
  • Behandlung auf eine professionelle Art und Weise (z.B. der Arzt nimmt sich viel Zeit für Sie, gute Praxisausstattung, umfassende Aufklärung, der Arzt bietet auch alternative Heilmethoden an)
  • das Recht auf Schadensersatz, wenn diese Maßnahmen nicht getroffen werden.

 

Die häufigsten Beschwerden der Patienten sind:

  • schlechte Behandlung von Ärzten (z.B. der Arzt nimmt sich wenig Zeit für Sie, ignoriert Ihre Beschwerde/n,Desinteresse, Sie werden nicht direkt sondern in der dritten Person angesprochen, die Untersuchung wurde ungenau durchgeführt usw.)
  • falsche oder unzureichende Behandlung/Fehldiagnosen (unter Fehldiagnose versteht man üblicherweise eine durch den Arzt oder den Patienten selbst gestellte Diagnose, die der eigentlich vorliegenden Krankheit jedoch nicht entspricht, Verschreibung von falschen Medikamenten)
  • unzureichende Bereitstellung von Informationen (zum Beispiel über die Diagnose oder Behandlung),
  • ungeeignete Art der Beziehung (zum Beispiel der Versuch einer sexuellen Beziehung seitens des Arztes, Verlust der Sonderstellung des Arztberufs – auch durch zunehmenden Einfluss der Politik bedingt)
  • eine Beeinträchtigung des Arztes wegen Drogen oder Alkohol,
  • fehlender Zugang zu medizinischen Aufzeichnungen,
  • lange Wartezeiten, unfreundliches Personal usw. (z.B. keine Begrüßung bzw. Verabschiedung bei der An-/Abmeldung)

 

An wen können Patienten sich wenden?

  1. Zuerst sollte der Patient mit seinem Arzt Leitende Ärzte oder die Klinikleitung sind die nächsten Ansprechpartner.

Wenn das Gespräch mit dem Arzt Ihre Zweifel nicht ausräumen konnte, erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll mit folgenden Angaben:

  • Ort, Zeitraum und Art der Behandlung,
  • Behandlungsablauf in zeitlicher Reihenfolge,
  • Namen aller behandelnden Ärzte,
  • eine genaue Beschreibung, worin Ihrer Meinung nach der Fehler in der Behandlung besteht,
  • den aus Ihrer Sicht aus dem Behandlungsfehler resultierenden Gesundheitsschaden.

Sollten Sie zu keiner Einigung gelangen, können Sie Unterstützung bei den Schlichtungsstellen der Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung finden. Sie können sich auch über die TK ein kostenfreies medizinisches Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellen lassen oder sich bei einer Beschwerdestelle der Landesärztlichen Vereinigungen beschweren.

 

Kassenärztliche Vereinigung

Die KV ist zuständig bei Anfragen und Beschwerden, die das Kassenarztrecht oder den Sicherstellungsauftrag betreffen.

  1. Ärztekammern bieten eine außergerichtliche Streitschlichtung und Expertengutachten an. Das Verfahren ist für die Patienten kostenfrei.In den Zuständigkeitsbereich der Ärztekammer fallen berufsrechtliche Beschwerden und Behandlungsfehler. Das Referat Berufsordnung bearbeitet Beschwerden, insbesondere Patientenbeschwerden über Ärztinnen und Ärzte. Wenn Sie sich über einen Arzt/eine Ärztin beschweren möchten, können Sie sich an die Abteilung Berufsordnungder Ärztekammer wenden.
  2. Krankenkassen vermitteln eine außergerichtliche Rechtsberatung oder holen ein Gutachten ein. Das kann für den Patienten bei einem Gerichtsverfahren hilfreich sein. Das Verfahren ist für die Patienten kostenfrei. Die Krankenkasse wird mit dem Patientenrechtegesetz vom 25.02.2013 verpflichtet, den Patienten bei der Verfolgung seiner Interessen zu unterstützen.

Die Krankenkasse ist Ansprechpartner bei:

  • Beschwerden über Arztpraxen, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Physiotherapeuten
  • Beschwerden über das Leistungsgeschehen in den Praxen
  • Behandlungsfehlern
  1. Verbraucherzentralen und Patientenberatungsstellen bieten ebenfalls Hilfe bei Fragen.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ist direkter Ansprechpartner aller deutschen Verbraucher in grenzüberschreitenden Fragen. Es berät Sie zu Ihren Rechten oder gibt praktische Unterstützung bei Streitigkeiten z.B. mit einem ausländischen Arzt, Zahnarzt oder einer ausländischen Praxis.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland berät bundesweit unter 0800-0117722 (kostenlos).

  1. Schließlich bleibt der Weg zum Rechtsanwalt. Die Anwaltskosten trägt der Patient selbst.

 

Was ist ein Behandlungsfehler?

Behandlungsfehler sind Eingriffe von Ärzten und Zahnärzten, die nicht nach den aktuellen Grundsätzen und Regeln der Medizin erfolgt sind und zu gesundheitlichen Schäden geführt haben.

Typische Beispiele dafür sind:

  • Ein Arzt hat eine falsche Diagnose gestellt.
  • Ein Zahnarzt hat statt eines kranken einen gesunden Zahn gezogen.
  • Der Patient wurde nur unzureichend über Risiken aufgeklärt.
  • Eine Operation wurde nicht fachgerecht durchgeführt.

Der Patient trägt dabei – als Anspruchsteller im juristischen Sinn – die grundsätzliche Beweislast.

Schadenersatzansprüche können Sie nur dann geltend machen, wenn der Gesundheitsschaden ohne den Behandlungsfehler gar nicht erst aufgetreten wäre.

In welcher Form sind Beschwerden einzubringen?

Beschwerden sind formlos, aber ausnahmslos schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) bei der Beschwerdestelle einzubringen.

Um Behandlungsfehler nachzuweisen, ist immer ein medizinisches Gutachten erforderlich. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ein Gutachten einzuleiten.

  • Zum einen können Sie ein Schlichtungsverfahren über eine Schlichtungsstelle der Ärzte veranlassen. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenfrei.
  • Zum anderen kann die TK für Sie in kostenfreies medizinisches Gutachten über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellen lassen.

Ansprüche verjähren nach drei Jahren

Ansprüche aus Behandlungsfehlern wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz verjähren nach drei Jahren.

 

Kosten

In der Regel ist es kostenlos, sich bei den Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen zu informieren und Ansprüche bei den Gutachter- und Schlichtungsstellen geltend zu machen. Die Beratung durch Rechtsanwälte ist kostenpflichtig.

 

 Muster, bzw. Vorlage

Beschwerdeart  Dokumente bzw. Vorlagen

Beschwerdevorlage Arzt Krankenhaus

Beschwerdevorlage Arzt Krankenhaus

  • Word 
  • Excel 

Adressen der Landesärztekammern*

Art Straße Kontakt
Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel.: 030/400456-0
Fax.: 030/400456-388
E-Mail: info@baek.de
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Tel.: 0711/769890
Fax: 0711/7698950
E-Mail: info@laek-bw.de
Bayerische Landesärztekammer Mühlbaurstr. 16
81677 München
Tel.: 089/4147-0
Fax: 089/4147-280
E-Mail: info@blaek.de
Ärztekammer Berlin Friedrichstr. 16
10969 Berlin
Tel.: 030/40806-0
Fax: 030/40806-3499
E-Mail: kammer@aekb.de
Landesärztekammer Brandenburg Dreifertstr. 12
03044 Cottbus
Tel.: 0355/78010-0
Fax: 0355 78010-1136
E-Mail: post@laekb.de
Ärztekammer Bremen Schwachhauser Heerstr. 30
28209 Bremen
Tel.: 0421/340420-0
Fax: 0421/340420-9
E-Mail: info@aekhb.de
Ärztekammer Hamburg Weidestr. 122 b
22083 Hamburg
Tel.: 040/202299-0
Fax: 040/202299-400
E-Mail: post@aekhh.de
Landesärztekammer Hessen Im Vogelsgesang 3
60488 Frankfurt
Tel.: 069/97672-0
Fax: 069/97672-128
E-Mail: info@laekh.de
Ärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Str. 9a
18055 Rostock
Tel.: 0381/49280-0
Fax: 0381/49280-80E-Mail: info@aek-mv.de
Ärztekammer Niedersachsen Berliner Allee 20
30175 Hannover
Tel.: 0511/38002
Fax: 0511/3802240
E-Mail: info@aekn.de
Ärztekammer Nordrhein Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211/4 30 20
Fax: 0211/4302 2009
E-Mail: aerztekammer@aekno.de
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Deutschhausplatz 3
55116 Mainz
Tel.: 06131/288220
Fax: 06131/2882288
E-Mail: kammer@laek-rlp.de
Ärztekammer des Saarlandes Faktoreistr. 4
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681/4003-0
Fax: 0681/4003340
E-Mail: info-aeks@aeksaar.de
Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16
01099 Dresden
Tel.: 0351/82670
Fax: 0351/8267412
E-Mail: info@slaek.de
Ärztekammer Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magdeburg
Tel.: 0391/6054-6
Fax: 0391/6054-7000
E-Mail: info@aeksa.de
Ärztekammer Schleswig-Holstein Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551/8030
Fax: 04551/803188
E-Mail: info@aeksh.org
Landesärztekammer Thüringen Im Semmicht 33
07751 Jena-Maua
Tel.: 03641/6140
Fax: 03641/614169
E-Mail: post@laek-thueringen.de
Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstr. 210-214
48147 Münster
Tel.: 0251/9290
Fax: 0251/9292999
E-Mail: posteingang@aekwl.de

* Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de 2014


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